- Nachfolger
- Nach|fol|ger ['na:xfɔlgɐ], der; -s, -, Nach|fol|ge|rin ['na:xfɔlgərɪn], die; -, -nen:
Person, die jmds. Arbeit, Aufgabe, Amt übernimmt:die älteste Tochter wurde seine Nachfolgerin; jmdn. zum Nachfolger ernennen, berufen, bestimmen.Zus.: Amtsnachfolger, Amtsnachfolgerin.
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Nach|fol|ger 〈m. 3; kaufmänn. Abk.: Nachf. od. Nchf.〉 jmd., der einem anderen nachfolgt, der ein Amt von seinem Vorgänger übernimmt ● jmds. \Nachfolger werden; einen \Nachfolger für jmdn. suchen; Heinrich Müller Nachf. (Firmenname)* * *
Nach|fol|ger, der; -s, - [mhd. nāchvolgære, -volger]:jmd., der jmds. Nachfolge antritt (Abk.: Nachf., Nchf., Nf.):jmds. N. sein, werden;keinen N. haben.* * *
Nachfolger,Mathematik: im engeren Sinn ein oberer Nachbar; im weiteren Sinn ein Element b einer geordneten Menge M, wenn für ein a ∈ M gilt a < b; a ist dann ein Vorgänger von b. Die Nachfolgerrelation ist besonders charakteristisch für die natürlichen Zahlen; sie nimmt im Rahmen der Peano-Axiome eine wichtige Stellung ein. Da jede natürliche Zahl einen unmittelbaren Nachfolger besitzt und die unmittelbaren Nachfolger verschiedener natürlicher Zahlen niemals gleich sind, ist die Menge der natürlichen Zahlen unendlich.* * *
Universal-Lexikon. 2012.